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Muss ich den Lernenden/die Lernende an der Berufsschule anmelden?

Sofern sich der Lehrbetrieb im Kanton Zürich befindet, erfolgt die Anmeldung durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, sobald der Lehrvertrag bewilligt worden ist. Eine Anmeldung ist somit nicht erforderlich. Das Aufgebot mit der Klasseneinteilung wird dem Lehrbetrieb in den Sommerferien zugestellt.
Bei ausserkantonalen Lehrbetrieben hat die Anmeldung durch den Lehrbetrieb oder das Berufsbildungsamt zu erfolgen. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Lehrvertrages. Bei kurzfristigen Anmeldungen: Fax 044 931 31 00; Gärtner: 044 933 50 56; Fachleute Betriebsunterhalt: Fax 044 933 61 29.


Welche Bedingungen muss ich erfüllen, damit ich einen Lernenden/eine Lernende ausbilden darf?

Diese Informationen erhalten Sie beim zuständigen Berufsinspektor: Telefon Mittelschul- und Berufsbildungsamt 043 259 77 00.
Unser Weiterbildungssekretariat informiert Sie gerne über die Daten der Lehrmeisterkurse.


Repetenten: Wer ist für die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung verantwortlich?

Die Anmeldung hat rechtzeitig an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu erfolgen. Verantwortlich ist der/die Repetent/in.


Kann ich als Lehrmeister/in einen Schulbesuch machen?

Ja. Bitte setzen Sie sich mit dem Sekretariat für die Vereinbarung eines Termins in Verbindung.


Findet eine Besuchwoche statt?

Ja. Im Januar haben Eltern und Lehrmeister/innen die Möglichkeit, Ihre/n Sohn/Tochter bzw. Ihren Lernenden im Berufsschulunterricht zu besuchen. Eine Anmeldung ist in der Besuchswoche nicht erforderlich. Das Datum der Besuchswoche ist auf dem Stundenplan ersichtlich.


Sind die Blockwochen der Gärtner obligatorisch?

Ja.


Sind die Blockwochen der Gärtner auch für Repetenten obligatorisch?

Das Aufgebot wird auch allen Repetenten zugestellt. Wer nicht daran teilnimmt, muss ein Dispensationsgesuch einreichen.


Ist die Projektwoche der Gärtner im 1. Lehrjahr obligatorisch?

Ja. Auch für Schüler/innen, die eine verkürzte Lehre absolvieren.


Für welche Berufe finden Eltern- und Lehrmeisterabende statt?

Auto
Fachleute Betriebsunterhalt, Hauswartmitarbeiter
Hochbauzeichner, Maurer
Elektro
Schreiner
Zimmerleute

Lernende
Was gilt als Absenz?

Beim Zuspätkommen und beim vorzeitigen Verlassen des Unterrichts entscheidet die betreffende Lehrperson aufgrund der Umstände, ob diese Absenz schriftlich entschuldigt werden muss oder nicht. Als unentschuldigt gilt jede Absenz, die nicht vorher bewilligt oder spätestens innert 4 Wochen mit einem der im § 5 a-i aufgeführten Entschuldigungsgründe hinreichend begründet wird.

Weisungen zum Disziplinarreglement (pdf)

Wie melde ich eine voraussehbare Absenz (Dispensationgesuch)?
Die Entschuldigungsgesuche sind schriftlich mit Angabe des Grundes der Absenz der
betreffenden Lehrperson zum Visum vorzulegen. Bei voraussehbaren Absenzen ist ein Gesuch (Eintrag im Absenzenheft) mindestens 14 Tage im Voraus der betreffenden Lehrperson einzureichen. (gemäss § 6)

Feriendaten
Feriendaten (pdf)

Wie kann ich mich anmelden als Lehrabsolvent nach Art. 32 nBBV?
Bevor Sie sich bei uns anmelden können, benötigen Sie vom Berufsinspektor eine Zulassungsbewilligung. Telefon Mittelschul- und Berufsbildungsamt
043 259 77 00.

Wie hoch sind die Kosten für Lehrabsolventen nach Art. 32 nBBV?
Für eine Semesterlektion wird Fr. 140.— in Rechnung gestellt (Änderungen vorbehalten). Dazu kommen Kosten für das Schulmaterial und allenfalls weitere Auslagen für Exkursionen, Projektwoche etc.

Anmeldung Lehrabsolventen ohne Lehrvertrag (doc)

Wie kann ich mich für eine verkürzte Ausbildung anmelden?
Bevor Sie sich bei uns anmelden können, benötigen Sie vom Berufsinspektor eine Zulassungsbewilligung. Telefon Mittelschul- und Berufsbildungsamt
043 259 77 00.

Werde ich als Repetent/in von der Berufsschule direkt wieder für die Schule aufgeboten?
Nein. Die Anmeldung für den Unterricht an der Berufsschule Wetzikon hat durch den Repetenten/die Repetentin zu erfolgen. Bitte setzen Sie sich bis spätestens nach den Sommerferien (Woche 33) mit dem Sekretariat in Verbindung, damit wir die Klasseneinteilung vornehmen können. Dies gilt auch, wenn Sie die Rekrutenschule absolvieren und später eintreten.

Formular «Anmeldung Repetenten» (doc)

Wer erstellt ein neues Fähigkeitszeugnis?

Ein neuer Fähigkeitsausweis erstellt das Prüfungssekretariat des Mittelschul- und Berufbildungsamt Tel. 043 259 77 44


Wer erstellt ein neues Zeugnis?

Eine Kopie kann durch das zuständige Sekretariat der GBW erstellt werden. Die Kosten betragen je nach Aufwand Fr. 20.–, wenn die Angaben im EDV-System abrufbar sind und bis Fr. 30.–, wenn die Informationen aus dem Archiv zusammengetragen werden müssen.